Steuerberatung für Vereine

Mit unserer Steuerberatungskanzlei in St. Blasien finden Sie auch im Vereinsrecht den richtigen Ansprechpartner.
Wir beraten Vereine in vielen Bereichen, von der Gründungsphase bis hin zur Steuererklärung.

Als eingetragener oder nicht eingetragener Verein sind Sie grundsätzlich steuerpflichtig.
Für Vereine ergeben sich daher auch Anzeige- und Mitwirkungspflichten, die fristgerecht zu erledigen sind.

Die steuerliche Behandlung von Spenden und Mitgliedsbeiträgen sowie die Umsatzsteuerpflicht im Zweckbetrieb und im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb werfen in der Praxis immer wieder Fragen auf. Gerne beraten wir Sie bei Ihren steuerlichen Fragen. Auch unterstützen wir Sie mit der richtigen Abrechnung des Übungsleiter- und Ehrenamtsfreibetrags.

  • Gründung von gemeinnützigen Vereinen, Verbänden, gUGs, gGmbHs und Stiftungen
  • Behandlung von Spenden oder Sponsoring
  • Abgrenzung der vier Sphären
    (ideelle Sphäre, Zweckbetrieb, Vermögensverwaltung, wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb)
  • Steuerliche Beratung zu Satzungen und Gesellschaftsverträgen
  • Gründung von Fördervereinen

Vereinsbuchhaltung und Jahresabschlüsse
Konzentrieren Sie sich auf Ihre Vereinsarbeit. Alle steuerrechtlichen Fragen zur Buchführung, Inventarlisten und Lohnbuchhaltung klären wir gerne für Sie.

  • Buchen von Belegen, Erstellung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen
  • Anmeldung von Aushilfen und Angestellten, Erstellen der Lohnbuchhaltung
  • Berücksichtigung der 4-Sphären, mittels des SKR 49 der DATEV
  • DATEV-Auswertungen nach Bedarf
  • Offene-Posten-Buchhaltung
  • Kostenstellenrechnung
  • Erstellung von Jahresabschlüssen (Einnahme-Überschussrechnung oder Bilanzierung)

Gemeinnützigkeitsprüfung
Die Gemeinnützigkeit ist Voraussetzung für zahlreiche steuerliche Vergünstigungen wie z.B. die Befreiung von der Körperschaft- und Gewerbesteuer oder der Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes.